Garantierichtlinie
Garantierichtlinie
Gültig ab Juli 2025 | E-RYDEZ, Niederhasli ZH, Schweiz
WICHTIG: Bitte lesen Sie diese Garantierichtlinie vollständig und sorgfältig durch, bevor Sie Ihr Produkt in Betrieb nehmen. Mit dem Kauf akzeptieren Sie diese Bedingungen vollumfänglich. Die Nichtbeachtung dieser Richtlinie führt zum vollständigen Verlust des Garantieanspruchs.
§ 1 Garantieumfang
Auf alle über e-rydez.ch erworbenen Produkte gewährt E-RYDEZ eine Garantie von insgesamt 2 Jahren ab Lieferdatum, aufgeteilt wie folgt:
- Jahr 1 (Monate 1–12): Herstellergarantie – Abwicklung über den Hersteller, koordiniert durch E-RYDEZ
- Jahr 2 (Monate 13–24): E-RYDEZ-Garantie – Abwicklung direkt durch E-RYDEZ
Die Garantie deckt ausschliesslich nachweisbare Material- und Herstellungsfehler ab, die bei bestimmungsgemässem Gebrauch und unter Einhaltung aller in dieser Richtlinie genannten Bedingungen auftreten. Die Garantie ist nicht übertragbar und gilt ausschliesslich für den Erstkäufer.
§ 2 Zwingende Voraussetzungen für einen Garantieanspruch
Ein Garantieanspruch besteht nur dann, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
2.1 Video-Dokumentation beim Auspacken (PFLICHT)
Der Käufer ist verpflichtet, den gesamten Auspackvorgang (Unboxing) lückenlos per Video zu dokumentieren. Das Video muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Das Video muss ohne Unterbrechung vom ungeöffneten, versiegelten Karton bis zur vollständigen Entnahme aller Teile aufgenommen werden.
- Der Zustand der Verpackung (alle Seiten des Kartons) muss vor dem Öffnen klar erkennbar gefilmt werden.
- Das Versandetikett mit Bestellnummer/Tracking-Nummer muss im Video lesbar sein.
- Alle Bestandteile des Lieferumfangs müssen einzeln gezeigt werden.
- Der Zustand des Produkts (alle Seiten, Lenker, Trittbrett, Räder, Display, Anschlüsse) muss klar erkennbar sein.
- Das Video muss in ausreichender Qualität (mindestens 720p) und bei guten Lichtverhältnissen aufgenommen werden.
Ohne ein vollständiges, lückenloses Unboxing-Video ist ein Garantieanspruch ausgeschlossen. Dies gilt ausnahmslos und ohne Ausnahme. Das Video dient als Nachweis des Lieferzustands und schützt beide Parteien.
2.2 Originalzustand des Produkts
Das Produkt muss sich zum Zeitpunkt der Garantiemeldung in seinem werkseitigen Originalzustand befinden. Jegliche Veränderung am Produkt führt zum sofortigen und vollständigen Verlust des Garantieanspruchs. Dies umfasst insbesondere:
- Keine Software-Änderungen, Firmware-Updates durch Dritte, Flashen, Tuning-Apps oder Geschwindigkeitsfreischaltungen
- Keine Hardware-Modifikationen, Umbauten, Nachrüstungen oder Austausch von Teilen durch nicht autorisierte Werkstätten
- Keine Veränderung der Verkabelung, Stecker, Controller oder des BMS (Batterie-Management-System)
- Keine Manipulation des Tachos, Displays oder der Steuerungseinheit
- Keine Änderung der Federung, Bremsen oder Räder (ausser normaler Wartung gemäss Anleitung)
- Keine Anbringung von Zubehör, das die Struktur oder Funktion des Fahrzeugs beeinträchtigt
- Keine Öffnung des Akkugehäuses oder des Controllers
E-RYDEZ behält sich das Recht vor, das Produkt im Garantiefall auf Modifikationen zu überprüfen. Werden Veränderungen festgestellt, erlischt der Garantieanspruch rückwirkend und vollständig.
2.3 Kilometerstand bei Funktionsproblemen
Bei Funktionsproblemen, die unmittelbar nach der ersten Inbetriebnahme auftreten (z.B. Motor startet nicht, Display defekt, Bremse funktioniert nicht), muss der Kilometerstand zum Zeitpunkt der Meldung maximal 5 km betragen. Dies dient der Feststellung, ob es sich um einen Herstellungsfehler handelt oder ob der Defekt durch Nutzung entstanden ist.
Bei Funktionsproblemen, die nach mehr als 5 km auftreten, muss der Käufer nachweisen, dass der Defekt nicht durch unsachgemässe Nutzung, Überlastung oder äussere Einwirkung entstanden ist. Die Beweislast liegt beim Käufer.
2.4 Bestimmungsgemässer Gebrauch
Das Produkt muss ausschliesslich gemäss der mitgelieferten Bedienungsanleitung und den Sicherheitshinweisen des Herstellers verwendet worden sein. Bestimmungsgemässer Gebrauch bedeutet insbesondere:
- Einhaltung der maximalen Zuladung (Fahrergewicht + Gepäck)
- Nutzung auf geeignetem Untergrund (asphaltierte Strassen, befestigte Wege)
- Keine Nutzung bei extremen Wetterbedingungen (starker Regen, Schnee, Eis, Temperaturen unter 0°C oder über 40°C)
- Keine Sprünge, Stunts, Offroad-Nutzung (sofern nicht ausdrücklich für Offroad konzipiert)
- Keine Nutzung durch mehrere Personen gleichzeitig
- Regelmässige Wartung gemäss Anleitung (Reifendruck, Bremsen, Schrauben)
- Sachgemässes Laden mit dem mitgelieferten Original-Ladegerät
§ 3 Ausschluss der Garantie
Die Garantie ist in folgenden Fällen vollständig und unwiderruflich ausgeschlossen:
3.1 Verschleissteile
Folgende Teile unterliegen dem natürlichen Verschleiss und sind generell von der Garantie ausgenommen, unabhängig vom Alter des Produkts:
- Reifen und Schläuche (Abnutzung, Plattfüsse, Risse)
- Bremsbeläge und Bremsscheiben
- Griffe, Glocken, Spiegel und Reflektoren
- Ketten, Riemen und Zahnräder
- Lager (Lenkkopflager, Radlager, Tretlager)
- Stossdämpfer und Federungen (Ermüdung)
- Beleuchtung (LED-Lebensdauer, Birnen)
- Ständer, Schutzbleche und Abdeckungen
- Kabel, Stecker und Anschlüsse (mechanischer Verschleiss)
3.2 Akku und Batterie
- Ein natürlicher Kapazitätsverlust des Akkus von bis zu 20% im ersten Jahr und bis zu 30% im zweiten Jahr ist technisch bedingt, gilt als normal und stellt keinen Garantiefall dar.
- Schäden durch Tiefentladung (Akku vollständig leer stehen lassen über längere Zeit)
- Schäden durch Laden bei Temperaturen unter 0°C oder über 40°C
- Schäden durch Verwendung eines nicht originalen Ladegeräts
- Schäden durch Kurzschluss, Überspannung oder unsachgemässe Lagerung
- Schäden durch Feuchtigkeit oder Wassereintritt ins Akkugehäuse
3.3 Nutzungsbedingte Schäden
- Schäden durch Stürze, Unfälle oder Kollisionen
- Schäden durch Überlastung (Überschreitung der max. Zuladung)
- Schäden durch unsachgemässe Montage oder fehlerhafte Erstmontage durch den Käufer
- Schäden durch Fahren auf ungeeignetem Untergrund
- Schäden durch Fahren bei Regen, durch Pfützen oder Wasserdurchfahrten
- Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder Fremdeinwirkung
- Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Schäden durch Fahren mit defekten Teilen (z.B. weiterfahren trotz Plattfuss)
3.4 Kosmetische Schäden
- Kratzer, Lackabplatzer, Dellen und Gebrauchsspuren jeglicher Art
- Verfärbungen durch UV-Strahlung oder Witterung
- Abnutzung von Aufklebern, Logos oder Beschriftungen
- Korrosion und Rost bei unsachgemässer Lagerung oder Pflege
3.5 Sonstige Ausschlussgründe
- Eigenständige Reparaturversuche oder Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte
- Jegliche Software- oder Hardware-Modifikationen (siehe § 2.2)
- Nutzung im öffentlichen Strassenverkehr bei nicht zugelassenen Modellen
- Fehlendes oder unvollständiges Unboxing-Video (siehe § 2.1)
- Nichtbeachtung der Melde- und Dokumentationspflichten (siehe § 4)
- Überschreitung der Meldefrist von 7 Tagen nach Feststellung des Defekts
- Weiterverkauf des Produkts an Dritte (Garantie nicht übertragbar)
§ 4 Meldung eines Garantiefalls
Bei Auftreten eines mutmasslichen Garantiefalls ist der Käufer verpflichtet, wie folgt vorzugehen:
Schritt 1: Sofortige Einstellung der Nutzung
Bei Feststellung eines Defekts ist die Nutzung des Produkts sofort einzustellen. Eine Weiternutzung trotz bekanntem Defekt kann den Schaden vergrössern und führt zum Verlust des Garantieanspruchs für den betroffenen Bereich.
Schritt 2: Dokumentation
Der Käufer muss den Defekt umfassend dokumentieren:
- Fotos des Defekts aus mehreren Perspektiven
- Video, das den Defekt in Aktion zeigt (z.B. Geräusche, Fehlverhalten)
- Screenshot des Kilometerstands/Tachos
- Das Unboxing-Video (siehe § 2.1)
Schritt 3: Meldung innerhalb von 7 Tagen
Der Garantiefall muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Feststellung des Defekts per E-Mail an info.erydez@gmail.com gemeldet werden. Die Meldung muss enthalten:
- Bestellnummer
- Genaue Beschreibung des Defekts (wann aufgetreten, unter welchen Umständen)
- Aktueller Kilometerstand
- Alle Fotos und Videos gemäss Schritt 2
- Das vollständige Unboxing-Video
- Bestätigung, dass keine Modifikationen am Produkt vorgenommen wurden
Meldungen, die nach Ablauf der 7-Tage-Frist eingehen oder unvollständig sind, werden nicht bearbeitet.
Schritt 4: Prüfung durch E-RYDEZ
E-RYDEZ prüft jeden Garantiefall individuell. Die Prüfung kann bis zu 14 Werktage in Anspruch nehmen. E-RYDEZ kann zusätzliche Informationen, Fotos oder Videos anfordern. Ein Garantieanspruch besteht erst nach schriftlicher Bestätigung durch E-RYDEZ.
§ 5 Abwicklung eines bestätigten Garantiefalls
Nach Bestätigung des Garantiefalls entscheidet ausschliesslich E-RYDEZ über die Art der Garantieleistung. Der Käufer hat kein Wahlrecht. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:
Option A: Ersatzteillieferung
E-RYDEZ sendet dem Käufer das defekte Ersatzteil zu. Der Einbau erfolgt durch den Käufer selbst gemäss Anleitung. Die Versandkosten für das Ersatzteil trägt E-RYDEZ (im 1. Jahr) bzw. werden geteilt (im 2. Jahr).
Option B: Reparaturanleitung
E-RYDEZ stellt dem Käufer eine Reparaturanleitung (schriftlich oder per Video) zur Verfügung, mit der der Käufer den Defekt selbst beheben kann.
Option C: Einsendung und Reparatur
In seltenen Fällen kann eine Einsendung des Produkts erforderlich sein. Die Versandkosten für die Einsendung trägt der Käufer. Die Rücksendekosten nach Reparatur trägt E-RYDEZ (im 1. Jahr) bzw. werden geteilt (im 2. Jahr).
Option D: Austausch
Ein Austausch des gesamten Produkts erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn keine der vorgenannten Optionen möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Entscheidung liegt ausschliesslich bei E-RYDEZ.
Option E: Gutschrift
Eine Rückerstattung des Kaufpreises (ganz oder teilweise) erfolgt nur als letztes Mittel, wenn keine der Optionen A–D möglich ist. Die Gutschrift erfolgt abzüglich einer nutzungsbedingten Wertminderung (anteilig nach Nutzungsdauer).
§ 6 Kosten im Garantiefall
- Im 1. Jahr (Herstellergarantie): Ersatzteile und deren Versand werden in der Regel vom Hersteller übernommen. Der Käufer trägt die Kosten für die Einsendung des Produkts (falls erforderlich) sowie den Arbeitsaufwand für den Eigeneinbau.
- Im 2. Jahr (E-RYDEZ-Garantie): Die Kosten für Ersatzteile werden von E-RYDEZ übernommen. Versandkosten werden hälftig geteilt. Der Käufer trägt den Arbeitsaufwand für den Eigeneinbau.
Stellt sich nach Einsendung heraus, dass kein Garantiefall vorliegt (z.B. Nutzungsschaden, Modifikation, Verschleiss), werden dem Käufer sämtliche entstandenen Kosten (Prüfung, Rücksendung, ggf. Lagerung) in Rechnung gestellt. Die Prüfgebühr beträgt CHF 50.–.
§ 7 Besondere Bestimmungen für den Akku
Für den Akku (Lithium-Ionen-Batterie) gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
- Die Garantie auf den Akku deckt ausschliesslich einen vollständigen Funktionsausfall (Akku lädt nicht mehr, Akku gibt keine Energie mehr ab) ab.
- Ein Kapazitätsverlust ist kein Garantiefall (siehe § 3.2).
- Der Akku muss mindestens alle 30 Tage geladen werden, auch bei Nichtgebrauch. Schäden durch Tiefentladung bei Nichtbeachtung dieser Regel sind von der Garantie ausgeschlossen.
- Das Laden muss ausschliesslich mit dem mitgelieferten Original-Ladegerät erfolgen.
- Das Laden muss bei Raumtemperatur (10°C–30°C) auf einer nicht brennbaren Unterlage erfolgen.
- Der Akku darf nicht bei Temperaturen unter -10°C oder über 45°C gelagert werden.
§ 8 Beweislast
Die Beweislast für das Vorliegen eines Garantiefalls liegt beim Käufer. Der Käufer muss nachweisen, dass:
- Der Defekt auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist
- Das Produkt bestimmungsgemäss verwendet wurde
- Keine Modifikationen vorgenommen wurden
- Das Unboxing-Video den einwandfreien Lieferzustand belegt
- Die Melde- und Dokumentationspflichten eingehalten wurden
Kann der Käufer diese Nachweise nicht erbringen, besteht kein Garantieanspruch.
§ 9 Keine Garantie auf reparierte oder ausgetauschte Teile
Auf im Rahmen der Garantie reparierte oder ausgetauschte Teile wird keine neue Garantie gewährt. Es gilt weiterhin die ursprüngliche Garantiefrist ab dem Lieferdatum des Produkts. Die Garantiefrist wird durch eine Garantieleistung weder verlängert noch erneuert.
§ 10 Missbrauch des Garantieanspruchs
E-RYDEZ behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Missbrauch des Garantieanspruchs (z.B. absichtliche Beschädigung, gefälschte Videos, falsche Angaben) den Garantieanspruch vollständig abzulehnen und rechtliche Schritte einzuleiten. In solchen Fällen werden dem Käufer sämtliche entstandenen Kosten (inkl. Prüfgebühr, Rechtskosten) in Rechnung gestellt.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantierichtlinie unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 12 Änderungsvorbehalt
E-RYDEZ behält sich das Recht vor, diese Garantierichtlinie jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Kaufs auf der Website veröffentlichte Version.
§ 13 Kontakt für Garantiefälle
E-Mail: info.erydez@gmail.com
WhatsApp / Telefon: +41 78 805 96 10
Support: Montag bis Samstag (6 Tage die Woche)
Bitte senden Sie Garantieanfragen ausschliesslich per E-Mail mit allen erforderlichen Unterlagen gemäss § 4. Telefonische Garantiemeldungen werden nicht akzeptiert.

